Bitte beachten Sie die Regelungen in Ihrem Mietvertrag. Es gibt Verträge mit zeitlich begrenztem Kündigungsausschluss – die Sie also erst nach Ablauf einer Mindestmietzeit kündigen können – oder speziellen Kündigungsfristen (zum Beispiel Stellplatzmietvertrag).
In der Regel ist ein Wohnungsmietvertrag bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündbar. Wenn Sie beispielsweise zum 30. Juni kündigen möchten, dann muss das Kündigungsschreiben dazu spätestens am dritten Werktag des April bei uns sein. Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Kündigungsfrist der Zugang des Kündigungsschreibens bei uns entscheidend ist, und nicht das Datum der Absendung.
Wenn Sie vor dem Ablauf der Kündigungsfrist aus Ihrem Mietverhältnis ausscheiden wollen, besteht in den allermeisten Fällen die Möglichkeit, uns einen Nachmieter zu stellen. Wir behalten uns jedoch vor, nach unseren Kriterien zu bestimmen, wem wir die Wohnung anbieten werden. Oftmals ist eine Neuvermietung mit einer Erhöhung der Grundmiete für den Nachmieter verbunden. Sobald der Mietvertrag mit dem Nachmieter wirksam zustande gekommen ist, steht der vorzeitigen Beendigung Ihres Mietverhältnisses nichts mehr im Wege.