Das neue Wohngeld ist da!

  • Montag, 13. Februar 2023

Wir alle stellen fest: Alles wird teurer – der Strom, das Gas, die Lebensmittel, die Handwerker und manchmal auch die Miete. Da wird es bei vielen Haushalten ziemlich eng mit dem monatlichen Budget. Haben Sie schon geprüft, ob Sie einen Wohngeldanspruch haben? Zum 01.01.2023 trat nämlich das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Damit wurde der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich erweitert – statt bisher 600.000 haben künftig rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf einen Zuschuss vom Staat.

Hier die wichtigsten Fakten:

  • Die Anträge können bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. 
  • Ob und in welcher Höhe jemand Anspruch auf Wohngeld hat, ist abhängig von
    - der Anzahl der Haushaltmitglieder,
    - der Höhe des Haushaltseinkommens und 
    - der Höhe der Miete.
  • Personen, die Transferleistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Hier sind die Unterkunftskosten bereits in den Leistungen berücksichtigt.
  • Auch Studenten und Auszubildende können Wohngeld beantragen, vorausgesetzt, sie haben keinen Anspruch auf Bafög.
  • Erstmals werden auch Heizkosten mit einem Pauschalbetrag von 2,00 EUR/m² Wohnfläche als Zuschlag zur Wohngeldberechnung bezuschusst.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet auf seiner Internetseite einen Wohngeldrechner zur ersten Orientierung, ob man künftig Wohngeld erhalten könnte. Probieren Sie es doch gleich mal aus!
 

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