Grundsätzlich gilt: Instandhaltung und -setzung ist Sache des Vermieters.
Manchmal muss aber der Mieter für die Kosten aufkommen. Bitte prüfen Sie deshalb vor der Schadensmeldung, ob der Schaden durch Sie selbst verursacht wurde oder Sie sich im Mietvertrag verpflichtet haben, sich an kleinen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zu beteiligen. Dann kann es günstiger sein, beispielsweise selbst den Toilettendeckel zu wechseln, als hierfür über den Vermieter eine Firma kommen zu lassen, deren Rechnung Sie im Nachhinein dann selbst bezahlen müssen.
Schäden in und an der Mietsache müssen Sie uns immer umgehend anzeigen, auch aus Ihrem eigenen Interesse. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen oder grob fahrlässig nicht erkannt hat.