Erlaubnis zur Tierhaltung
Das Halten von Haustieren bedarf unserer Einwilligung. Ausgenommen hiervon sind Kleintiere, sofern sie und ihre Haltung das Mietverhältnis nicht berühren (zum Beispiel Zierfische in Kleinaquarien).
Bitte beachten Sie, dass die Haltung von Hunden und Katzen sowie vergleichbar großer oder größerer, sowie für Menschen gefährlicher Tiere, immer unserer Einwilligung bedarf. Wird nach umfassender Abwägung der im Einzelfall betroffenen Belange und Interessen der anderen Hausbewohner und Nachbarn eine Einwilligung erteilt, bezieht sie sich nur auf das konkret bezeichnete Tier, nicht allgemein auf die Haltung eines Tieres dieser Art. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstandenen sind.
Aus einer anderweitigen Haustierhaltung innerhalb der Wohnanlage kann der Mieter keine Rechte für sich herleiten.
Bedingungen der Genehmigung
Auch nach Erhalt einer Genehmigung kann diese von uns jederzeit widerrufen werden, wenn durch die Tierhaltung Belästigungen anderer Hausbewohner, zum Beispiel durch Lärm oder Schmutz, auftreten.
Hundehaltung
Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass Ihr Hund nicht die Grünanlagen, Gehwege und Pflanzenflächen der Wohnanlagen beschmutzt. Im Haus sowie in den Außenanlagen sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.
Katzenhaltung
Die Anbringung eines Katzennetzes am Balkon ist leider nicht gestattet. Eine eventuelle Genehmigung bezieht sich nur auf die Wohnungskatzenhaltung, das heißt, dass Katzen in den Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen dürfen.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter laut Gesetz auch ohne Ihr Verschulden für Schäden, die Ihr Tier anrichtet, haftbar gemacht werden können.