Wo kann man den Wohnsitz ummelden?
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes nehmen Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt vor. In manchen Städten oder Gemeinden nennt sich diese Behörde auch „Bürgerbüro“, „Bürgeramt“, „Ortsverwaltung“ oder „Bezirksamt“. Am besten schauen Sie auf der Homepage der jeweiligen Stadt oder Gemeinde nach. Dort finden Sie neben der Anschrift auch die Sprechzeiten.
Bis wann muss die Ummeldung erfolgen?
In der Regel müssen Sie sich innerhalb von 1 – 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Die genaue Frist ist je nach Region unterschiedlich. Eine verspätete Ummeldung kann zu einem Bußgeld führen.
Was benötigt man zur Ummeldung?
Neben den Personalausweisen oder Reisepässen aller Familienmitglieder benötigen Sie ein Meldeformular, welches Sie von der jeweiligen Stadt / Gemeinde erhalten. Außerdem benötigen Sie die von uns unterzeichnete Wohnungsgeberbestätigung. Diese erhalten Sie von uns im Rahmen der Wohnungsübergabe.