Bitte denken Sie nach erfolgter Wohnungsübernahme daran, den Wohnungsstromzähler bei Ihrem Energieversorger anzumelden. Den Anbieter können Sie natürlich frei wählen. Die Zählernummer und den Zählerstand des Stromzählers lesen Sie gemeinsam mit dem Hausmeister bei der Wohnungsübergabe ab.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich außerdem innerhalb von 1 - 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt Ihrer neuen Heimatgemeinde anmelden. Hierfür erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe von uns eine unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung, die Sie für diesen Zweck bei der Meldestelle vorlegen müssen.